Preisfehler: Kenwood KMM 020 Küchenmaschine Major für 244,50€

13. März 2015 |   Anzeige 37 Kommentare

imageHier kann es sich eigentlich nur um einen Preisfehler handeln, deshalb seid bitte nicht enttäuscht, wenn die Bestellung storniert wird. Fehler passieren, sowohl bei Menschen als auch Maschinen.

Ihr erhaltet bei dem mir unbekannten Shop OnlineDeal24 die Kenwood KMM 020 Küchenmaschine Major für 244,50€.

Der Versand ist kostenlos. Ich würde euch aber empfehlen, die 5,90€ Nachnahmegebühr (zzgl. 2€ an DHL) zu zahlen. So müsst ihr nicht in Vorkasse gehen bzw. eurem Geld hinterher rennen, falls nicht geliefert wird.

Im Preisvergleich kostet diese Küchenmaschine mindestens 448,40€ an, womit ihr also mit diesem Angebot über 200€ sparen könntet. Der bisherige Bestpreis liegt bei 439€, womit dieses Angebot nur ein Fehler sein kann.

Bei Amazon vergeben die 50 Kunden im Durchschnitt 4,6 von 5 Sterne. Ihr könnt übrigens auch bestellen ohne ein Kundenkonto erstellen zu müssen.

Warenkorb:

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Über den Autor: Andre

Gründer von Dealgott.de und Schnäppchenjäger aus Leidenschaft. Neben den Schnäppchen gibt es noch ein großes Fai­ble für die Meteorologie sowie dem Fußball (Oberhausen Ole). Solltet ihr mal eine Frage haben, eine Anregung usw. bin ich normalerweise 18 Stunden am Tag per eMail für euch erreichbar.

Kommentare

          1. nun steht dort..artikel nicht lieferbar..
            mit 2 browsern getestet
            .hmm.starts handy mal neu

  1. Ja ich habe es jetzt auch einfach 1 Mal per Nachnahme DHL bestellt. 🙂 Viel Glück Kameraden!! 😉

  2. Bestellbestätigung erhalten! Vertrag kam durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande 😉

  3. @Andre:
    Bringt es etwas, die Bestellung per E-Trusted abzusichern, denn der Shop würde die Kosten dafür übernehmen.

    1. Mub, ich seh darin keinen sinn. Ich würde einfach wirklich die Nachnahme nehmen. Da zahlst du zwar 7,90€ mehr, hast aber Ruhe falls es storniert wird. Kommt es doch, haste immer noch knapp 200€ gespart.

  4. Danke hab auch mal eine bestellt, Email bekommen, dass der Shop mein Angebot angenommen hat und Kaufvertrag zu Stande kam. Bin mal gespannt wie es weiter geht

  5. hab gerade bestellt, mit Nachnahme, bin mal gespannt. find’s ungewöhnlich, dass auf der per mail versandten Bestellbestätigung wörtlich steht
    „Hiermit nehmen wir Ihr Angebot an und der Kaufvertrag kommt zustande“

    danke für den Tip, scheint ja ne gute Alternative zu der (Geschmackssache) schickeren kitchenaid zu sein…

  6. So, gerade 2 Mal per DHL und NN bestellt, dann schauen wir mal was passiert. Die oben zitierte Mail hat mich auch schon erreicht. Die Formulierung “Hiermit nehmen wir Ihr Angebot an und der Kaufvertrag kommt zustande” erscheint mir sehr mutig vom Anbieter.

  7. Hab den Nachfolger von der Kmm020 mit nen bißchen mehr Zubehör, dafür auch das 4-5fache bezahlt, aber mit ner Kirchen aid nicht zu vergleichen. Die Kenwood spielt nochmal in ner höheren Liga. Zumindest nach unserer subjektiven Meinung ist sie um einiges hochwertiger von der Verarbeitung und den Materialien

  8. und die Stornierung erhalten…

    Sehr geehrter Kunde,

    leider kam es bei unserer Shop-Software gestern zu einer Fehlfunktion, die dazu geführt hat, dass zahlreiche Produkte in unserem System mit falschen Preisen ausgezeichnet wurden. Dies betrifft auch die von Ihnen bestellte Ware.

    Das von Ihnen bestellte Produkt können wir Ihnen zu dem angegebenen Preis leider nicht liefern. Ihre Bestellung müssen wir deshalb stornieren. Sollten Sie den Artikel bereits mit Paypal bezahlt haben, so erstatten wir Ihnen sofort den Betrag. Sollten Sie eine Überweisung veranlasst haben, so bitten wir Sie uns Ihre Bankverbindung für die Rücküberweisung mitzuteilen.

    Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist. Eine etwaige Vertragserklärung unsererseits fechten wir hiermit an.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns hiermit entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    OnlineDeal24 GmbH

  9. Inwiefern sollte der Kaufvetrag nicht wirksam sein?
    Bestellbestätigung: zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot + Annahme) = wirksamer Kaufvertrag

  10. Sehe ich auch so. In der Bestätigung E-Mail stand ausdrücklich.
    Hiermit nehmen wir ihr Angebot an und der Kaufvertrag kommt zustande.

  11. Storno samt Anfechtung. Wenn Letztere wirksam ist – nur darauf kommt es an- wovon ich ausgehe, dann muss dies wohl akzeptiert werden.

  12. hab auch mal Widerspruch eingelegt…da aufgrund der bestell Bestätigung und der Willenserklärung ein kaufvertrag zu zu angegeben konditionen zustande gekommen ist ..mal schaun

  13. will mich ja nicht juristisch ausm Fenster lehnen, aber kommt nach Anfechtung nicht direkt Schadensersatz?

    aber stimmt schon, was Match24 schreibt

  14. Bei mir auch storniert, habe aber mal freundlichst darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag gültig ist, da sie das Angebot angenommen haben…..
    Laut meinen juristischen Kenntnissen wird das somit bei rechtlichen Schritten ziemlich eng für die falls wirklich einer klagt. Ist ja nicht so wie Amazon die darauf hinweisen dass sie es bestätigen müssen und die automatisch generierte Mail erstmal nicht zählt. Tja wenn ich sowas rein schreib muss ich auch dazu stehen, aus Fehlern lernt man! Wenn aber nix kommt wie z.b. Sorry für nächsten Einkauf 20% oder 10€ Gutschein etc für Unannehmlichkeiten muss ich sagen ich akzeptiere es, aber gleich mit Anfechtung zu kommen ist dreist und man will einschüchtern das find ich verwerflich
    Bin gespannt ob sie antworten

  15. Gut dass ihr nie Fehler macht. War doch offensichtlich, dass der Preis so nicht stimmt. Und jetzt wie die kleinen Kinder an der Kasse bei den Süßigkeiten… Schadenersatz. Wenn ich das lese. Welcher Schaden durch Nichtlieferung ist dir denn entstanden? Denkt doch zwischendurch mal nicht nur an euch. Versetzt euch einfach mal in die Lage des Verkäufers oder Angestellten.

  16. Der Verkäufer macht meist eh genug Umsatz/gewinn
    Wer sagt den das es wirklich nen Zahlendreher war, bei sowas hat schon manch einer Adressen gesammelt und weiterverkauft
    Man kann halt so oder so argumentieren

  17. Wer Rechtsschutz hat geht zum Anwalt und bekommt sein Recht. Das bekam ich als Antwort:
    Sehr geehrter Kunde,

    wir bedauern die Unannehmlichkeiten, bitten jedoch weiterhin um Verständnis dafür, dass wir ein regulär EUR 446,40 teures Gerät nicht zu EUR 244,50 liefern können.

    Dass es sich bei einem Angebotspreis um einen offensichtlichen Fehler handeln muss, war unseres Erachtens aber auch aus sich heraus erkennbar. Auch vor diesem Hintergrund hoffen wir auf Ihr Verständnis.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns hiermit nochmals entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen
    OnlineDeal24 GmbH
    Leyla Seif

    Dafür hab ich kein Verständniss, 244,50€ kann ja auch ein Superdeal gewesen sein um Kunden zu locken.
    Die wissen das Sie vor Gericht verlieren, werde mal zur Verbraucherzentrale gehen:)

  18. Rein aus Interesse eben mal mit unseren 4 Firmenanwälten gecheckt, ist ja Freitag Mittag, hat ja jeder Zeit für n Plausch 🙂
    Macht euch nicht müde, bei Gerichtsstand in Deutschland wird das nichts. Ich denke, man kann auf kumulierte 80 Jahre gesammelte Justizerfahrung vertrauen. Der Verweis auf das Anfechtungsrecht bei Softwarefehlern ist hier richtig angebracht, und darauf wurden mittlerweile hunderte solche „Möchtegern-Kläger“ verwiesen.

    „Raffgier kennt keine Grenzen, das sind die ekeligsten Kunden“, war der Kommentar eines der Kollegen von Legal. Belassts doch einfach dabei, ihr seid nicht die Ersten, die sowas „gross aufziehen“ wollen, es gibt dazu massig Urteile, wie schon erwähnt.

    1. man sollte das einfach mal so hinnehmen. meine Güte Leute. wie gierig manche sind. wenns geklappt hätte, schön. hat nicht geklappt. ist ja nun kein beinbruch

  19. Schade das es immer Leute gibt die eine Storno nicht hinnehmen können.
    Ich würde mal gern wissen was passiert wenn ihr Fehler im Job macht. Oder geht ihr alle nicht arbeiten?

  20. Das Anfechtungssrecht greift hier nicht. Ihr Fehler war sie haben das Angebot angenommen und somit ist der Kaufvertrag gültig.

  21. Menschlichkeit greift hier bei manchen wohl ebenfalls nicht.
    Jeder, der sich auf solch einen Deal einlässt ist sich bewusst, dass es ein Preisfehler ist. Dann zu kommen, dass es ein Lockangebot war zum Adressen sammeln/verkaufen finde ich einfach nur arm.
    Will mal wissen, wie häufig manch einer schon an einem Gewinnspiel oder an sonstigen „unglaublichen“ angeboten teilgenommen hat. Oder nur bei Facebook oder Whatsapp angemeldet ist, die sind ja auch ganz liebevoll mit euren Daten.

    Fehler passieren, belasst es dabei und kostet nicht meine Steuergelder weil sich irgendwelche armen Richter mit solch einen Mist befassen müssen (wenn es wirklich so weit gehen sollte)

  22. Können bitte alle die, die nicht Jura studiert haben ihr gefährliches Halbwissen für sich behalten und aufhören hier so n Mist zu verzapfen ?

    Die Sache ist durch. Natürlich ist der KV zustande bekommen aber eine Anfechtung, die hier berechtigt ist man ihn wieder nichtig.

    Nehmts sportlich.

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