Nike Bike Jacke für ~ 16,90 Euro inklusive Versand

16. November 2011 |   Anzeige 7 Kommentare

image21 Nike Bike Jacke für ~ 22 Euro inklusive VersandHeute wieder da:

Die Nike Jacke für zum Preis von £14.99. Leider berechnet Zavvi seit kurzen noch mal £0.99 für den Versand.

Um den Preis noch ein wenig zur drücken einfach im Warenkorb den 10% Gutscheincode WEDSTEN (nur bis morgen 12 Uhr gültig) eingeben, womit ihr umgerechnet auf einen Preis von knapp 16,90 Euro inklusive Versand bekommt.

In Deutschland ist diese Jacke nicht unter 34,50 Euro zu bekommen.

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Zahlen könnt ihr per Kreditkarte oder per Paypal (geht in der Mobileversion nicht). Wichtig: Lasst den Preis auf Pfund gestellt, denn der Umrechnungskurs bei eurer Bank oder bei Paypal ist besser als der  von Zavvi.

Hinweis: Zavvi verschickt ja die Ware meist von den Kanalinseln. Es gab ja in einem Fall mal die Diskussion über die Freimenge/Zoll etc. von den Kanalinseln. Ich habe nun noch mal beim Zoll nachgefragt, die Antwort steht in den Kommentaren. Bis 22 Euro Warenwert gibt es also, wenn ich das alles 100% richtig verstehe, keine Probleme.

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Über den Autor: Andre

Gründer von Dealgott.de und Schnäppchenjäger aus Leidenschaft. Neben den Schnäppchen gibt es noch ein großes Fai­ble für die Meteorologie sowie dem Fußball (Oberhausen Ole). Solltet ihr mal eine Frage haben, eine Anregung usw. bin ich normalerweise 18 Stunden am Tag per eMail für euch erreichbar.

Kommentare

  1. Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland (hier die Kanalinseln) entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet
    der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der
    Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend.
    Hinzurechnungen und Abzüge (z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

    Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

    Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.

    (Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette, Tabak und Tabakwaren
    generell ausgeschlossen.)

    Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze
    von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der
    Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

    Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.

    Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
    abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
    werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
    beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

    Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
    Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
    zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
    enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
    Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
    die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
    Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

    Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
    wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
    Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
    Drittlandsware von der Weiterleitung an das Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes)
    und fordert ihn mit der Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der
    Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen. Nach Erledigung der zollrechtlichen
    Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen.

    Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
    Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
    Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
    Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
    bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
    Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
    verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück.

    In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel
    Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden
    Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

    Anmerkungen:
    aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann auf der linken Seite in der Rubrik
    „Häufig gesucht“ die >Umrechnungskurse< wählen. Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

  2. Und denkt daran, Code „WEDSTEN“ eingeben und ihr spart nocheinmal 10% =)) drückt den Preis ohne Versand dann auf £13.49, mit Versand £14.48

    grüße

    Daniel

      1. Hey geht einfach auf komplette Website unten rechts anzeigen dann könnt ihr auch mit Paypal Zahlen so habe ich es gemacht und es ging!
        Ich habe halt aber für ca26 Pfund was bestellt wie hoch ist die Umsatzsteuer :s


  3. Daniel:

    Und denkt daran, Code “WEDSTEN” eingeben und ihr spart nocheinmal 10% =)) drückt den Preis ohne Versand dann auf £13.49, mit Versand £14.48
    grüße
    Daniel

    Dank dir. Jetzt gerade habe ich auch die Mail von Zavvi mit dem 10% Gutschein erhalten 😉

    Dieser ist bis morgen 12 Uhr gültig. Also nur noch knapp 16,90 Euro inklusive Versand.

    1. Jacke ist heut gekommen…omg ich wusste nicht, dass Nike solche Jacken herstellt…der eBay Gott muss mir jetzt nur noch Glück bringen 😉

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