DealGott – Dein Schnäppchenblog
Deine Jagd nach Schnäppchen mit uns ist…
… vielfältig
spare täglich bei über 35 Deals.
DealGott ist dein Schnäppchenblog mit einer großartigen Auswahl an Deals und Schnäppchen. Seit 2009 sind es nun schon weit mehr als 100.000 Deals. In den täglichen Deals findest du im Handumdrehen die besten Deals aus den Bereichen Mode & Fashion, Handytarife, Finanzen (Kredite und Girokonto), Reise & Hotel uvm. Sei dabei, wenn DealGott auf der Jagd ist und den nächsten Preisknaller findet. Bei DealGott findest du nur Schnäppchen, die mindestens 10% unter dem besten Preisvergleich liegen. Unter den besten Schnäppchen aus dem Mobilfunkbereich findest du beispielsweise Handytarife für 1,99€ pro Monat, Datentarife für 3,99€ pro Monat und auch Smartphones zu Bestpreisen. Das alles und noch viel mehr wartet bei DealGott auf dich.
… unkompliziert
Entscheide, über welche Schnäppchen du informiert werden möchtest.
Selbst die Jagd nach Schnäppchen ist mit uns ein Vergnügen. Du hast die Wahl und kannst so entscheide, wie du über die besten Schnäppchen informiert werden willst. Die Schnäppchen und Deals kannst du per Newsletter, der täglich einmal verschickt wird oder über die DealGott App für Android und Apple IOS erhalten. Du entscheidest und wir bringen dir die besten Schnäppchen.
… unschlagbar
Die besten Deals und schnäppchen gibt es bei uns.
Durch Jahrelange Erfahrungen wissen wir genau, wo wir suchen müssen, um für dich die besten Schnäppchen zu finden. DealGott ermöglicht dir nicht nur die besten Schnäppchen und Deals, sondern auch viele Gewinnspiele mit tollen Preise. Wie zum Beispiel ein Smartphone, dass zum Release-Datum verlost wird. Bei DealGott findest auch viele kostenlose Test-Artikel oder Proben, die es immer für ein begrenztes Kontingent gibt.
… sicher
Keine versteckte Kosten, wir recherchieren für dich sorgfältig.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Sicherheit und dabei geht es nicht nur um die E-Mail Adresse, die du uns für den Schnäppchen-Newsletter gegeben hast, sondern auch darum, dass wir uns den Händler genau anschauen, bevor wir über einen Deal von Diesem berichten. Das kann zum Beispiel ein Handytarif sein, bei dem im Kleingedruckten weitere Kosten entstehen können, wie zum Beispiel die Datenautomatik oder voraktivierte Optionen bei Tarifen. Wie wäre es mit einem Zeitschriften-Abo mit tollen Prämien? Auch hier haben wir die Kündigungsfrist im Blick und informieren dich. Auch Deals aus anderen Bereichen schauen wir uns ganz genau an. Dazu gehören Smartphones, Notebooks, Konsolen aus anderen Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, England und besonders China, mit den vielen Gadgets zu sehr guten Preisen. Uns ist nicht nur der Datenschutz wichtig, sondern auch das du Spaß bei der Schnäppchenjagd hast. Sollte es dennoch mal dazu kommen, dass Du Hilfe brauchst, kannst du uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen und wir helfen dir gerne weiter. Wenn es notwendig ist, kontaktieren wir auch den Händler direkt und klären die Angelegenheit, damit wir alle weiterhin Spaß am Sparen haben.
… schnell
Wir sind schnell, geben unser Bestes und das täglich von 8 bis 1 Uhr.
Mit DealGott bist du immer auf dem aktuellsten Stand. Du musst weder lange auf die nächsten Deals warten, noch dich sorgen, dass du einen Deal verpasst. Viele der Rabattaktionen und Schnäppchen sind befristetet oder binnen weniger Minuten ausverkauft. Das heißt, du musst bei einigen Deals schnell sein, denn sonst ist alles weg. Das ist oft der Fall bei Schnäppchen aus Kategorien wie zum Beispiel Handyverträge, Finanzen, oder Preisfehler, Gutscheine und Kostenloses. Sollten wir einmal nicht schnell genug sein und einen Deal nicht rechtzeitig sehen, kannst du den Deal melden und wir kümmern uns umgehend um die Veröffentlichung. Bedenke dabei immer die 10% Regel, die bei DealGott gilt und zudem muss der Händler seriös sein (z.B. von Trusted Shops geprüft). Solltest du dir mal nicht sicher sein, ob der Deal gut ist, kannst du uns gerne um Hilfe bitten und wie prüfen den Deal für dich.
… einfach
Wir sind für dich da.
Wir legen großen Wert auf die Einfachheit und möchten, dass du Spaß bei Dealgott hast. Die Webseite wird so einfach wie möglich gehalten ohne großen Schnick Schnack. Wir verzichten auf die Einblendung von Popups oder Ähnliches. Die Benutzerfreundlichkeit ist für uns einer der wichtigsten Faktoren bei Entscheidung rund um die Webseite. Solltest du dennoch einen Fehler finden, zum Beispiel bei der Darstellung eines Deals, dann kontaktiere uns gerne. Wir freuen uns auch über Vorschläge und Ideen für die DealGott Webseite.
Angebot ist beendet
Verkäufer will ware nicht zusenden, schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf diesem Weg teilen wir Ihnen mit, dass wir den oben benannten Auftrag von Ihnen stornieren.
Sollte eine Stornierung Ihres Auftrags nicht mehr möglich sein, da bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg der Kaufvertrag aus oben benanntem Auftrag aufgrund eines Erklärungsirrtum angefochten.
Aufgrund eines Datenfehlers wurde der von Ihnen bestellte Artikel zu einem falschen Preis beworben.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04 entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.; Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Zu keinem Zeitpunkt war es von unsere Seite beabsichtigt, den Artikel zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines Erklärungsirrtums den Kaufvertrag zu oben benannten Auftrag anfechten.
Aus diesem Grund wird es zu keiner Auslieferung der Ware kommen.
Sollten Sie die Zahlung der Rechnung bereits veranlasst haben, werden wir Ihnen so schnell wie möglich den Kaufpreis zurück erstatten.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, trotz der Unannehmlichkeit mit unserem Haus, Sie weiterhin als Kunde begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr OLANO-Team
Bei ebay steht jedoch :
Wenn Sie sich beim Einstellen eines Artikels über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels im Irrtum befanden bzw. sich beim Eingeben des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt haben, können Sie Ihr Angebot unter Umständen vorzeitig beenden.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.
In Betracht kommt:
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 – Az.: 421 C 746/09).
Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.
Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.
Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB).
Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form der Anfechtung geltend machen.
Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an.
Bewahren Sie die E-Mail mit der Anfechtungserklärung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Was würdet ihr machen?
Ich würde es so hinnehmen, da der Kaufvertrag von Olano nicht angenommen wurde.